Unterweisung Kinder/Jugendliche u. Personen mit Behinderung

Grundsätzliches:

In Vorarlberg darf an Kinder nach Vollendung ihres siebten Lebensjahres eine Erlaubnis für den Fischfang erteilt werden.

Laut § 14 Fischereigesetz darf eine Fischereierlaubnis, die länger als zwei Wochen gilt, nur an Personen erteilt werden, die zur Ausübung des Fischfangs fachlich geeignet sind und dies durch einen Fischerausweis nachweisen können.

Diese fachliche Eignung erhalten Kinder/Jugendliche (7 bis 16 Jahre) und Personen mit Behinderung durch den Besuch einer „Unterweisung“.

Der Fischereiverband für das Land Vorarlberg bietet Unterweisungen zur Erlangung der fachlichen Eignung zur Ausübung des Fischfangs nach § 1 Abs. 2 FiVO an.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Unterweisung des LFV:
  • Kinder/Jugendliche die im Kalenderjahr 10 Jahre alt werden und jünger als 16 Jahre sind
  • Personen mit Behinderung
Kursinhalte:
  • Fischkunde
  • Gewässerkunde
  • Angel- und Gerätekunde
Lehrunterlagen:
  • Jugendbuch „Es fängt an“
  • Fischfolder „Fische und Krebse in Vorarlberg“
Kursorte und Kurstage:
  • Fischzucht vom FV Feldkirch in Frastanz, Satteinserstraße 1, 6820 Frastanz
  • Landesfischereizentrum Hard, Auhafendamm 1, 6971 Hard
Kosten für die Unterweisung:

Die Unterweisung ist samt Lehrunterlagen kostenlos. Für den Fischerausweis fallen Kosten in der Höhe von € 30,00 an.

Vorarlberger Fischerausweis

Der Vorarlberger Fischerausweis wird den TeilnehmerInnen nach dem Besuch der Unterweisung vom Fischereiverband automatisch zugesandt. Der Fischerausweis für Kinder/Jugendliche verliert seine Gültigkeit mit Ablauf jenes Kalenderjahres, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird. 

Hinweis

Laut der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen bei Kindern vor Vollendung des 14. Lebensjahres die gesetzlichen Vertreter (Erziehungsberechtigte) der Verarbeitung und Speicherung der Daten zustimmen.

Deshalb muss die/der Erziehungsberechtigte die Zustimmungserklärung bei der Unterweisung vor Ort unterschreiben.


Eine Teilnahme an der Unterweisung ist nur unter Einhaltung der zum Zeitpunkt der Unterweisung geltenden Covid-Bestimmungen möglich!



Termine und Buchung 

Unterweisungskurs für Kinder- und Jugendliche sowie Personen mit Behinderung - NÄCHSTER TERMIN IST IM FRÜHJAHR 2025!

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